Die Idee eines freiwilligen Zusammenschlusses der Fanclubs zu einem Interessenverband hat sich durchgesetzt. Der FCN Fanverband (FV) in seiner jetzigen Zusammensetzung, hat sich, besonders in den letzten Jahren, durch ständige Informationen, durch Hilfestellung bei den örtlichen Fanclubs, durch Veranstaltungsbesuche und vor allem durch gute Zusammenarbeit mit der Fanbetreuung des 1. FC Nürnberg (OFCN), sehr positiv entwickelt. Die Philosophie des FV dient einer engen und intensiven Zusammenarbeit mit allen Gremien des 1. FC Nürnberg, insbesonders mit der Fanbetreuung – OFCN.
Wir wünschen uns alle, dass sich diese gute Entwicklung fortsetzt und dass nicht nur die derzeit ca. 260 Fanclubs sonder alsbald alle Fanclubs sich in dieser Vereinigung wieder finden. Für unseren 1. FCN - OFCN hätte dies den Vorteil, mit nur einer schlagkräftigen Institution gedanklich und terminlich zu kooperieren und für die Fanclubs wäre natürlich unter vielen anderen Vorteilen ein weiter wichtiger Punkt, die Gewissheit einer Vertretung ihrer Interessen durch den Fanverband zu haben.
Der 1. FC Nürnberg Fanverband e. V. (FV) dient neben der FCN-Fanbetreuung (OFCN) als weitere zentrale Anlaufstelle der Fanszene in und um Nürnberg. Dazu zählen rund 260 Fan-Clubs und ca. 18.000 Mitgliedern des Verbandes. Jeder Fan, ganz gleich ob Vereinsmitglied oder nicht, findet bei uns ein offenes Ohr.
Der FV besteht aus mehreren Gremien. Das wichtigste Gremium ist der ehrenamtliche Vorstand (bestehend aus vier Personen), der den Verband führt. Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Der Vorstand ist berechtigt Arbeitskreise (AK) zu bilden, die den Vorstand bei der Geschäftsführung arbeitserleichternd unterstützen, insbesondere bei der Ausführung und Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen und Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Über die Zusammensetzung der Ausschüsse, sowie die ihnen zugeteilten Aufgabenbereiche entscheidet der Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsordnung.
Es dürfen mindestens drei und höchstens sechs Mitglieder der AK` s benannt werden. AK-Mitglieder können nur solche Personen sein, die einem Organ des FV angehören, oder Mitglieder eines Fanclubs sind, der seinerseits Mitglied des FV sein muss.
Jeder ideenreiche Clubfan ist willkommen, in einen dieser Arbeitskreise (Soziales, Internet/ Homepage und/ oder Sponsoring/ Event) mit zu arbeiten.